Wir wollen in diesem Jahr eine Briefaktion durchführen, mit der Absicht, die Schulsozialarbeit in den Fokus zu rücken.
Dies geschieht in einer Zeit, in der es sehr viele Krisen und Geldforderungen gibt. Zu erreichen, dass man sich mit der Schulsozialarbeit beschäftigt und bereit ist, der Wichtigkeit der Sache entsprechend Geldmittel bereitzustellen, ist keine Selbstverständlichkeit. Der Schulverband Albersdorf hat dies schon versucht: Durch ein Anschreiben, Telefonate, eine Unterschriftensammlung und eine landesweite Petition. Die Petition ist letztlich an die Fraktionen verwiesen worden und da liegt sie noch heute. Da es bereits eine finanzielle Unterstützung für die Sozialarbeit seitens des Landes gibt, wenn leider auch nur in geringem Maße, ist die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit unstrittig! Unsere Aktion muss deutlich machen, dass heutzutage gut funktionierende und in ausreichendem Maße stattfindende Schulsozialarbeit unumgänglich ist! Sie zu reduzieren oder nicht mehr stattfinden zu lassen, wäre fatal.
Wir haben uns nach ausführlicher Beratung im Vorstand und in der Mitgliederversammlung dazu entschieden, eine Briefaktion durchzuführen. Dies erfordert allerdings von allen Beteiligten mehr Engagement als bei einer einfachen Petition. Wir möchten, dass jeder 6 Briefe (siehe Musterbriefe) an die Fraktionen und an den Vorstand des Bildungsausschusses schreibt und diese zum Stichtag 24.04.2023 in die Post gibt. Wir wissen, dass es nicht einfach ist, andere Personen dazu zu bewegen, solch einen Aufwand zu betreiben. Sollte aber jeder der diese Zeilen liest mitmachen, wäre das schon ein beachtlicher Erfolg.
Muss ich den Text genauso übernehmen? Es ist nur ein Textvorschlag. Jeder kann ihn für sich verändern, ergänzen oder selbst schreiben.
Warum werden gerade diese Landespolitiker angeschrieben? Es werden alle Fraktionsvorsitzenden sowie der Vorsitzende des Bildungsausschusses angeschrieben. Wir halten dies für sinnvoll und ausgewogen.
Wer zahlt das Porto für die vielen Briefe? Wir hoffen, dass es mehr Briefe werden, als der Verein Porto bezahlen kann, trotzdem sollen es Einzelbriefe werden. Der Bürger demonstriert damit, dass ihm das Anliegen sehr wichtig ist. Wer es sich leisten kann und möchte, frankiert selbst. Einige Bürgermeister und Schulträger haben signalisiert, dass sie bei Bedarf beim Porto unterstützen würden. Die übrigen Briefgebühren werden vom Verein „Netzwerk der Dorfschulen Schleswig-Holsteins e.V.“ bezahlt. Dazu müssen sie allerdings gesammelt dort hingeschickt werden.
Warum sollen alle Briefe am selben Tag (24. April) aufgegeben werden? Die Brief-Aktion soll anschaulich machen, dass sehr vielen Menschen in Schleswig-Holstein die Arbeit der SchulsozialarbeiterInnen wichtig finden. Deshalb sollen alle Briefe auch möglichst gleichzeitig eintreffen. Bitte nicht vorher absenden, sondern ggf. jemanden geben, der die Briefe sammelt.
Was muss ich mit der Musterbriefe-Datei machen? Es gibt folgende Möglichkeiten: a. Man druckt die Datei, also alle 6 Anschreiben, aus, trägt seine Adresse in die Briefe ein und unterschreibt. Danach kann man die Briefe in jeweils einen Umschlag mit Sichtfenster stecken. b. Man trägt mit dem PC die Anschrift ein und kopiert diese dann auf die anderen Schreiben. Dabei bitte darauf achten, dass entsprechende Leerzeilen wieder gelöscht werden, damit das Sichtfenster noch „passt“ und es bei einer Seite bleibt. c. Wer es möchte, kann auf seinem PC natürlich auch den Text verändern. Es ist der eigene Brief, Hauptsache die Kernaussage bleibt erhalten.
Wie erfahre ich, wie viele Briefe verschickt wurden? Nachdem die Briefe verschickt wurden, bitte ich alle Beteiligten um eine kurze Mail. (JZuther at t-online.de) Ich werde dann die Ergebnisse auf dieser Seite veröffentlichen.
Petition von 2017
Bürgerbegehren bei Schulstandortschließungen zulassen – Basisdemokratie stärken
Worum geht es:
Wir wollen so viele kleine Grundschulen wie möglich und sinnvoll erhalten.
Wir wollen nicht, dass große Verbände ihre Schulstandorte zusammenlegen und dadurch sehr große Schulstandorte und weite Schulwege schaffen.
Wir können das dadurch erreichen, dass wir fordern, dass der Bürger und die Gemeinderäte gefragt werden müssen, bevor man einen Schulstandort schließt.
Das wird an vielen Standorten dadurch verhindert, dass nicht Gemeinderäte, sondern Ämter oder Verbände diese Entscheidungen treffen müssen und dort wird der Bürger nicht gefragt. Entscheidungsträger sollen sich dem Bürgerwillen aber stellen müssen!
Wir wollen nicht die Schulverbände abschaffen, aber die Entmündigung unserer Bürger durch Aufgabenverlagerung!
Wer diese Petition unterschreibt, stärkt auch die Basisdemokratie in anderen Bereichen!
Wir haben 1513 Unterschriften erhalten. Damit haben wir das Ziel für das Quorum (2000 Unterschriften) nicht ganz erreicht. Da wir aber sehr viel Resonanz auch bei den Politikern gefunden haben, hoffen wir, dass wir trotzdem etwas erreichen können.
Es kann grundsätzlich ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid nach § 16 g GO hinsichtlich der Entscheidung des Schulträgers über die Errichtung, Auflösung oder Änderung einer Schule stattfinden.
Haben die Gemeinden die Aufgabe der Schulträgerschaft jedoch auf das Amt übertragen, ist ein Bürgerbegehren nicht zulässig. Der zu beachtende § 24 a Amtsordnung enthält in seiner abschließenden Aufzählung der entsprechend anzuwendenden Vorschriften der Gemeindeordnung bewusst keine Verweisung auf § 16 g GO. Das Gleiche gilt, wenn ein Schulzweckverband nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) errichtet wurde; auch hier enthält § 5 Abs. 6 GkZ keine Verweisung auf § 16 g GO. Die Schulträgerschaft ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde.
Forderung: Gibt eine Gemeinde Selbstverwaltungsaufgaben an das Amt oder einen Verband ab, soll dadurch das Recht der Bürger auf ein Bürgerbegehren weiterhin bestehen bleiben. So soll es z.B. möglich sein, gegen eine Schulstandortschließung ein Bürgerbegehren auch dann durchzuführen, wenn diese Entscheidung von der Gemeinde auf ein anderes Gremium übertragen wurde.
Begründung:
Wenn eine Kommune mit ihrer Grundschule einem Verband beitritt, vertraut sie darauf, dass dieser die Verwaltungsaufgaben der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle seines Mitgliedes wahrnimmt. Dadurch werden weitreichende Kompetenzen übertragen. Die Berechtigung, den Standort ohne oder sogar gegen den Willen des Mitgliedes und seiner Bürger zu schließen, gehen hier aber eindeutig zu weit und missbraucht das in den Verband gesetzte Vertrauen.
Grundsätzlich darf jeder nur eigene Rechte und Pflichten abgeben. Daher muss mit der Abgabe von Gemeindeaufgaben an Dritte das Recht des Bürgers auf ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid unberührt bleiben.
Ein signifikantes Merkmal von Stadt- und Gemeinderäten ist ihre Identifikation und Verbundenheit mit der Heimatgemeinde. Das Auseinanderfallen von Aufgabenwahrnehmung in Zweckverbänden, Ämtern etc. weg von der demokratisch legitimierten Ebene führt zu wesentlichen Nachteilen bei der demokratischen Entscheidungskontrolle, sowohl durch Gemeinderäte als auch durch die direkte Demokratie. Bei Schulverbänden wird die Aufgabe zur Entscheidung auf den Schulverband übertragen und die Mitglieder der Verbandsversammlung sind laut Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit in ihren Entscheidungen ungebunden. Bei Schulverbänden können also selbst Gemeinderäte nicht wirksam weisen und es sind auch Bürgerentscheide in den Mitgliedsgemeinden nicht möglich.
Pflichtaufgaben der Gemeinde sind von Bürgerbegehren explizit ausgeschlossen. Schule ist zwar eine derartige ausgeschlossene Pflichtaufgabe, die Entscheidung über den Standort einer Schule innerhalb der Gemeinde wäre jedoch „bürgerbegehrensfähig“. Es ist daher fraglich, ob es überhaupt verfassungskonform ist, dass eine Gemeinde auch die Entscheidungskompetenzen an ein Amt oder einen Verband abgeben darf, bei denen ein Bürgerbegehren zulässig ist. Wir meinen, dass solche Entscheidungen nur von direkt gewählten Gremien getroffen werden dürfen!