Stellungnahme zum Schulweg von Grundschulkindern.

Bei der Festlegung eines Schulstandortes für Grundschulkinder sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:

1. Die Situation des Schulkindes:
Wie sieht die Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder auf dem Weg zwischen Schule und Wohnort aus? Wenn etwas passiert (oder besser noch bevor etwas passiert):
• wer greift ein?
• leistet Hilfe?
• holt Hilfe?
Werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt oder Verkehrsmittel, die ausschließlich für die Beförderung der Schulkinder da sind?
• muss das Kind umsteigen, hat es Wartezeiten, wie lange ist das Kind von Haustür bis Schultür insgesamt unterwegs?

2. Die Situation der Eltern:
Es ist erforderlich, dass Eltern sich für die Schule in sehr unterschiedlicher Weise engagieren (Bücherei, Begleitung von Ausflügen, gesundes Frühstück, Unterstützung im Unterricht, Beteiligung an Elternabenden …).
• Welche Art der Bindung von Eltern an den neuen Schulstandort ist wahrscheinlich?
• Ist es realistisch, dass die Eltern an Schultagen selbst zum Schulstandort kommen?

3. Grundsätzliche Überlegungen
Die Haftpflicht und die Aufsichtspflicht sollten lückenlos sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für Kinder unter 7 Jahren.
Der gesamte Schulweg des Kindes sollte pro Tag eine Stunde nicht überschreiten.
Der Sicherheit des Schulweges muss, insbesondere dort, wo viele Kinder gleichzeitig den Verkehrsraum nutzen, untersucht werden und die Gefahrenstellen den Erfordernissen entsprechend behandelt werden.

Den Weg zur Schule müssen auch Eltern zurücklegen, auch die, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Dies ist insbesondere für ein Engagement der Eltern erforderlich und sollte deshalb in die Überlegungen mit einfließen.
Veränderungen von Schuleinzugsgebieten und Schulwegen sollten grundsätzlich untersucht und beurteilt werden, bevor eine Veränderung stattfindet. Dabei sollten alle mit eingebunden werden, die verantwortlich sind für Veränderungen im öffentlichen Verkehrsraum und für die Beförderung von Schulkindern. Eine Veränderung von Schulwegen sollte erst nach Absprache bzw. Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen erfolgen. Eine Frist von 1 – 2 Jahren ist bei jeder grundlegenden Veränderung einzuhalten, um eine sinnvolle Planung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu ermöglichen.

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