Beschränkung der Aufnahmekapazität

Die Zügigkeit wird sogar in Bruchteilen genannt. Die Aufnahmekapazität legt das Schulamt fest. Die Schulleitung bestimmt, wie viele Lerngruppen an einer Schule gebildet werden. Eine Festlegung nach Lerngruppen ist daher nach unserer Meinung nicht nur unzulässig, es sagt auch nichts darüber aus, wie viele Schüler nun angemeldet werden dürfen, insbesondere wenn Bruchteile genannt werden oder „zwei notfalls dreizügig“ festgelegt wurde. Die Aussage „mit Außenstelle“, verschleiert zusätzlich eine klare Aufnahmezahl, da die Aufnahmezahlen pro Standort und nicht pro Schule zu sehen ist?!

Einige Kreise (Kreisfreie Städte) kommen ganz ohne Beschränkungen aus; andere, insbesondere Lübeck, scheinen (fast) alle Grundschulen mit Auflagen zu belegen. Das lässt zwei Möglichkeiten zu: Entweder die Schulen müssen in Lübeck schnellstmöglich erweitert werden, weil überall die Aufnahmekapazitäten erreicht bzw. überschritten werden, oder es wird mit diesem Instrument Schul- und Infrastrukturpolitik gemacht. Zu kritisieren wäre an dieser Politik insbesondere, dass sie vom Schulamt allein gemacht wird und das freie Wahlrecht der Eltern erheblich einschränkt.

Insgesamt ist es erstaunlich, dass so viele Schulen Schüler abweisen müssen, wenn doch dauernd davon die Rede ist, dass der demografische Wandel die Schulen leert. Es liegt die Vermutung nahe, dass kleine Schulen viel zu leichtfertig aufgegeben werden. Denn jetzt muss kostenintensiv neuer Schulraum geschaffen werden.  Wenn Kinder aus der Stadt auch Dorfschulen besuchen (und nicht nur umgekehrt) – und viele Stadt-Eltern wollen dies – wären die Stadtzentren entlastet und die Schulen könnten im Dorf bleiben!

Es liegt die Vermutung nahe, dass der Elternwille auch schon dann eingeschränkt wird, wenn dies noch nicht erforderlich ist, um die Schüler auf andere Schulen umzulenken, von denen man möchte, dass sie dort angemeldet werden. In der Vergangenheit hat sich allerdings herausgestellt, dass kaum vorherzusagen ist, wo die Eltern dann ihre Kinder anmelden.
Es gibt eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Einschränkung und die Schulträger werden dabei um Stellungnahme gebeten. Wurde bei Ihnen schon einmal diese regelmäßige Überprüfung durchgeführt? Dann teilen Sie es uns bitte mit.

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