Bis 2014
Auf allen Sitzungen des Schul- und Amtsausschusses wurde versichert keinen Schulstandort schießen zu wollen, wenn die Schülerzahlen stimmen. Keiner habe ein Interesse an einer Schulschließung.
Der Schulausschussvorsitzende teilte – um dies zu untermauern – zusätzlich mit, dass für 2015 bereits 50.000 € für Lehe im Haushalt eingeplant sind.

2015 (im Jahr der Standortschließung)
Warum dann doch sehr kurzfristig über eine Schulschließung beraten wurde – wie es hieß „zur Vereinfachung der schulinternen Abläufe“- und wer den Anstoß dazu gab, ist uns nicht bekannt.

Danach begann auch die Überlegung den sinkenden Schülerzahlen in der Lundener Sekundarstufe mit einer Verlegung nach Hennstedt zu begegnen.
Trotz massiver Beschwerden aus der Kommunalpolitik und von den Eltern wurde dieser Weg nicht verlassen.
Erst im April trat der Schulausschuss damit an die Öffentlichkeit. Im Mai fand dann eine große Diskussionsrunde mit Beteiligung aus dem Ministerium statt und die Empfehlung den Schulstandort in Lehe und die Sekundarstufe Lunden zu schließen wurde ausgesprochen.

Es folgte heftiger Widerstand aus den betroffenen Gemeinden, aber alle Versuche und gute Vorschläge haben kein Gehör gefunden. Eine Anfrage der Wählergemeinschaft Lunden und des Netzwerkes der Dorfschulen ob ein Bürgerbegehren möglich sei, wurde abschlägig beschieden.  

Die mangelnde Planung zeigte sich unter anderem daran, dass auf der entscheidenden Amtsausschusssitzung der Amtsvorsteher bezüglich der zusätzlichen Ausgaben und der Einsparungen keine konkreten Aussagen machen konnte.

Hier lag eine komplexe Situation vor, in der das Amt seine Schulstruktur verändert hat. Es wurde dabei ein ganzer Standort verändert. Lunden ist zur alleinigen Grundschule in Eigenverantwortung geworden; losgelöst von Hennstedt. Das ist eine Entscheidung des Amtes, nicht einer Schulleitung.

Eine große Anzahl von Grundschülern und Schülern der weiteren Stufen verlassen nunmehr den Bereich Lunden in Richtung Tönning und Friedrichstadt. Ein mögliches Bürgerbegehren hätte nach unserer Einschätzung zumindest aufschiebende Wirkung gehabt und die stattgefundene Mittelfehlverwendung, die eine erhebliche Schwächung der Struktur des nördlichen Dithmarschens zur Folge hat, reduzieren können. (Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden.)

Möglicherweise wäre der Standort nicht geschlossen worden!

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