Informationen

Wichtige Information

Unser Verein steht für den Erhalt der Dorfschulen im ländlichen Raum. Wir unterstützen bei Fragen, diskutieren in unseren Versammlungen und suchen nach Lösungswegen, auch da wo es nicht ganz einfach erscheint.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll um zwei Jahre auf das Schuljahr 2028/2029 verschoben werden.

Bisher gilt: Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe an Grundschulen einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Kindern der ersten bis vierten Jahrgangsstufen der Rechtsanspruch zusteht. Möglicherweise wird dieser Rechtsanspruch durch die neue Bundesregierung um 2 Jahre nach hinten verschoben.

Für Schleswig-Holstein wurde bisher vereinbart, dass die Schulträger einen Baukostenzuschuss für den Schulausbau in Höhe von 119 Millionen Euro bekommen sollen. Das Land erhöht diesen Betrag auf 167 Millionen Euro und will somit insgesamt 85 % der Baukosten finanzieren. Mit den verbleibenden 15 % des Schulträgers ständen dann ca. 196 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind bei 110.500 Grundschülern ca. 1800 Euro pro Schüler. Bei den heutigen Baukosten entspricht das einen halben qm pro Kind. Es gibt keine Vorgaben oder Empfehlungen für die Ganztagsschule, nur für die Kita, aus der das einzuschulende Kind gerade kommt: Im Schnitt stehen einem Kita-Kind 3 qm zur Verfügung; eine für das Bundesfamilienministerium 2015 angefertigte Expertise empfiehlt eine Raumgröße von 6 qm.

Es soll ein multifunktionales Raumkonzept die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen mit einem Bereich

  • in dem sich die Kinder zurückziehen und zum Beispiel ungestört lesen können.
  • in dem sich die Kinder austoben können
  • in dem die Kinder mit qualifizierter Begleitung lernen und Hausaufgaben machen können.
  • für die Mensa
  • für das Personal und für qualifizierte individuelle Unterstützung
  • in denen die verschiedenen AGs stattfinden können.
  • wo diverses Material gelagert werden muss.

 Da das Land offengelassen hat, wie groß ein Raumbedarf ist, ist auch offen, wieviel Förderung eine Schule höchstens beantragen kann. So hat eine Reinbeker Schule ohne Widerspruch einen Finanzbedarf für Baukosten in Höhe von 30.000.000 Euro auf einer Veranstaltung von Frau Prien vorgestellt.

Zurzeit ist nicht abzusehen, wann der Ausbau der Ganztagsschulen abgeschlossen ist, zumal die Förderung vieler Schulen noch unklar ist. Sicher ist nur, dass die meisten Schulträger, die beim Windhundverfahren nicht zum Zuge kommen, auch nicht bauen können. Zudem ist die Ausbildung von Personal und deren Finanzierung weiterhin nicht abschließend geregelt. Es wird verschiedenen Organisationen die Werbung und Einstellung von Personal überlassen, die für die Qualifikation dieser Kräfte nach wie vor keine ausreichenden Vorgaben haben und die originär nicht viel mit Schule und Pädagogik zu tun haben. Wichtig ist es, die Schulen so schnell wie möglich zu befähigen, die Ganztagsschule zu betreiben. Sobald es möglich ist, werden die Kinder die Ganztagsschule besuchen können, unabhängig davon, wann der Rechtsanspruch wirksam wird.

 

Auszug aus den SGHT Informationen vom 22.02.2024

Ganztagsschulen:
Landesregierung will versprochenes Förderprogramm nicht umsetzen

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie die in der Vereinbarung mit den Kommunen vom 19. September 2023
zugesagte Förderung von Investitionen für Ganztagsschulen mit einer Förderquote von 85 % nicht umsetzen will. Stattdessen will die Landesregierung die bisher zugesagten Bundes- und Landesmittel (196 Mio. Euro, davon rund 92 Mio. Euro Landesmittel und 104 Mio. Euro Bundesmittel) im Jahr 2024 nach nicht näher bezeichneten Pauschalen oder Budgets auf die Schulträger verteilen. Die Landesregierung will entgegen der Vereinbarung über diese konkret bezifferten Mittel hinaus ab 2025 keine weiteren Gelder zur Verfügung stellen.Damit könnten weder das Konnexitätsprinzip noch die vereinbarte Förderquote von 85 % noch eine nachhaltige Förderung von Ausbaumaßnahmen bis 2026 und darüber hinaus umgesetzt werden. Bei einer Verteilung der 196 Mio. Euro nach Schülerzahlen auf die Grundschulen käme eine Summe von 1766 Euro pro Schüler heraus.Die Landesregierung konnte bislang keinerlei konkrete Vorstellungen vorlegen, wie der Ausbau von Ganztagsangeboten finanziert und wie die eingeplanten Mittel verwendet werden sollen.

Auszug aus den Elmshorner Nachrichten vom 25.10.2023
Deutlich niedrigere Beiträge außerhalb der Trägerschaft
Gleich in seiner ersten Sitzung hat der neu konstituierte Bilsener Schul- und Kindergartenausschuss einstimmig einen weitreichenden Vorschlag an den Gemeinderat weitergegeben: Bilsen soll aus der Trägerschaft der Hemdinger Grundschule austreten. Es gilt als sicher, dass die Gemeindevertreter dem zustimmen werden; sie treffen sich eigens dafür am 23. November. Damit wäre Bilsen aber nur der Anfang: Auch bei anderen Gemeinden rund um Hemdingen steht deutlich im Raum, dass sie den Schulträgerverband verlassen werden. Auf die Bilsener kommt damit viel Arbeit zu. „Wir haben den Schul- und Kindergartenausschuss eingerichtet, weil wir uns mit diesen Themen sehr konzentriert beschäftigen werden“, erklärt Bürgermeister Jens Külsen (BfB). Das betrifft vor allem die drängendste Frage der Bilsener Eltern zur Sicherheit der Hemdinger Schulplätze für ihre Kinder: Die sei sowohl für die jetzigen wie für die zukünftigen Schüler gewährleistet, so Grehm. „Es wird für Eltern und Kinder keine merklichen Konsequenzen haben.“
Derzeit zahlt Bilsen als Trägerkommune für seine 27 Kinder 111.000 Euro im Jahr in den Hemdinger Trägerverband ein, eine Umlage von gut 3500 Euro pro Kind – ohne dass die anstehenden Baumaßnahmen bereits darin enthalten wären. Der Schulkostenbeitrag außerhalb der Trägerschaft würde knapp 2500 Euro betragen. Dafür könnte die Gemeinde zwar auf Schulentwicklung und Investitionen keinen direkten Einfluss mehr nehmen. Das wäre Bilsen allerdings nicht ganz Unrecht, will man sich doch aus den Unwägbarkeiten der Hemdinger Ortsplanungen heraushalten, auf die man angesichts der Stimmverhältnisse im Trägerverband ohnehin wenig Einfluss hätte.

Elternsichten zur Inklusion

Auf der Homepage des Landeselternbeirates der Grundschulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein gibt es u.a. eine neue Schriftenreihe: Elternsichten zur Inklusion

Ein Artikel zum Thema Schulweg

Im Bereich „Unsere Themen“ gibt es von uns eine Stellungnahme zum Schulweg. Ein Mitglied von uns fand zu diesem Thema folgenden Artikel:

Bewerbersuche per Anzeige

Was kann man machen, wenn man keinen Bewerber für die Schulleitung findet? Der NDR zeigt, wie man es an einer Schule in Lübeck versucht:

Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulstandorten

Unsere Petition zielte darauf ab, dass kleine Standorte so lange wie möglich erhalten bleiben, ohne dass andere dadurch unzumutbare Belastungen erfahren. Leider konnten wir nicht erreichen, dass dies per Gesetz generell geregelt wird.
Das bedeutet für den einzelnen Standort aber nicht, dass er auf diese Sicherheit zwingend verzichten muss:

Die neue Mindestgrößenverordnung

Geschlossenen Außenstellen

Hier eine Übersicht der Außenstellen und der in den letzten Jahren geschlossenen Außenstellen

Finanzierung der Schulbegleitung

Der Kernbereich pädagogischer Arbeit der Schule ist nicht nach den schulrechtlichen Vorschriften des jeweils betroffenen Landes, sondern bundeseinheitlich durch Auslegung des SGB XII zu bestimmen. Der langwierige Streit um die Finanzierung der Schulbegleitung dürfte damit nun endlich zu den Akten gelegt werden.

Beschränkung der Aufnahmekapazität

Die Zügigkeit wird sogar in Bruchteilen genannt. Die Aufnahmekapazität legt das Schulamt fest. Die Schulleitung bestimmt, wie viele Lerngruppen an einer Schule gebildet werden. Eine Festlegung nach Lerngruppen ist daher nach unserer Meinung nicht nur unzulässig, es sagt auch nichts darüber aus, wie viele Schüler nun angemeldet werden dürfen, insbesondere wenn Bruchteile genannt werden oder „zwei notfalls dreizügig“ festgelegt wurde. Die Aussage „mit Außenstelle“, verschleiert zusätzlich eine klare Aufnahmezahl, da die Aufnahmezahlen pro Standort und nicht pro Schule zu sehen ist?!…

Tempo 30-Zonen vor Schulen

Erleichterte Anordnung von Tempo 30-Zonen vor Schulen und
Rad fahrende Kinder dürfen auf dem Gehweg von einer geeigneten Aufsichtsperson auch auf dem Rad begleitet werden

Filmkonzept

Gabriele Kob und Hanno Hart:
Unser Filmkonzept, uns selbst, sowie Protagonisten und Unterstützer stellen wir in einem 4-minütigen Pitch Video auf unserer Crowdfunding-Seite vor:

Anspruch auf Schulbegleitung

Bundessozialgericht bestätigt: Anspruch auf Schulbegleitung wird nicht durch das Schulgesetz beschränkt

Welche Regelungen gelten in der Schulkonferenz?

Dazu gilt erst einmal das Schulgesetz (§§ 62 und 63). Aber es gibt etliche Dinge, die man nicht daraus entnehmen kann und die man nur in verschiedenen Verordnungen wiederfindet. Wir haben hier interessante Details, die wir mit dem Ministerium abgestimmt haben aufgeführt.

Die Zahl der Kinder steigt

Grundschule: Die Zahl der Kinder steigt durch den hohen Zulauf an Flüchtlingskindern um 3,4 Prozent auf rund 100.600 (97.300 im Vorjahr).

Bürgerentscheiden in Angelegenheiten des Amtes

Ein Antrag zur Änderung des Gesetzes zwecks Einführung von Bürgerentscheiden in Angelegenheiten des Amtes wurde bereits gestellt

Ein Vertretungsbudget

Die Kreise bekommen ein Vertretungsbudget. Dieses wurde bisher sehr unterschiedlich genutzt

Schulbegleitung im Kreis Storman

Schulbegleitung im Kreis Storman: Amt räumt Fehler in Bescheiden ein.

IQSH unterstützt Schulen

Das IQSH unterstützt Schulen, wenn sie nicht mehr eigenständig arbeiten können und deswegen organisatorisch verbunden werden. Sie begleiten Schulen alle Schularten bei einer organisatorischen Verbindung mit Nachbarschulen. Schulen, die Unterstützungs- oder Beratungsbedarf haben, richten ihre Anfragen und Bedürfnisse an das IQSH. Im Dialog zwischen Schule und IQSH wird der Auftrag geklärt, bestätigt, bearbeitet und evaluiert. Dieses Angebot richtet sich an Schulleitungen, Steuergruppen, Projektgruppen und Fachgruppen

Landerwahlordnung über die Wahl der Elternbeiräte

Jeder Klassenelternbeirat entsendet eine Person in den Schulelternbeirat. Dabei ist es egal ob diese Person den Vorsitz des Klassenelternbeirates inne hat oder nicht. Jede Person im Schulelternbeirat ist für den Vorsitz wählbar.

Die Zahl der Lehrkräfte

Informationen aus dem Ministerium und dem Statistisches Amt
für Hamburg und Schleswig-Holstein zur Zahl der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen

Mitnahme von Schülern durch Lehrkräfte

Mitnahme von Schülern durch Lehrkräfte (Information des Rechtsreferats 17.06.2015 Christian Peters)

Eckpunktepapier vom 12.05.2015 zur Zielsetzung und den Aufgaben der Schulischen Assistenz

Eckpunkte Schulische Assistenz

Schulträger haben die volle Entscheidungsfreiheit in der Frage, ob sie die Anstellungsträgerschaft für die Schulische Assistenz selbst übernehmen oder die Anstellung und Entsendung der schulischen Assistenten an die Schulen beim Land belassen.

Option 1: Der Schulträger übernimmt die Funktion des Anstellungsträgers und erhält vom Land eine Erstattung der Kosten.
Option 2: Der Schulträger beauftragt einen oder mehrere freie Träger und erhält vom Land eine Erstattung der Kosten (auch in Kombination mit Option 1).
Option 3: Wenn Option 1 und 2 nicht zum Tragen kommen, wird das Land Schulische Assistenzkräfte zur Verfügung stellen, damit keine Lücken in der Versorgung entstehen.

Es ist nicht mit Nachteilen oder Verzögerungen für die Schulen zu rechnen ist, an denen die Schulträger diese Aufgabe nicht übernehmen wollen. Das Land wird seine Möglichkeiten nutzen, um auf dem Arbeitsmarkt für die Stellen der schulischen Assistenz zu werben. Es steht für alle Grundschulen ab 01. August 2015 ein Budget von 125 Euro pro Schüler und Jahr zur Verfügung.

Finanzierung der Schulbegleitung: Landesbeauftragter und Bürgerbeauftragte fordern zeitnahe Information der betroffenen Eltern.

Schule Notenzeugnisse

Hier erfahren Sie welche Schule Notenzeugnisse gibt:

Stellungnahme zur Möglichkeit von Schulversuchen

Stellungnahme der GEW zur Anzahl der fehlenden LehrerInnen in SH

Mindestens 1316 LehrerInnenstellen fehlen

Zahl beschäftigter Lehrkräfte laut einer aktuellen Erhebung des Ministeriums gab es zum Stichtag 13. April 2015 insgesamt 22.468 Planstellen, davon waren 1.457 Lehrkräfte im Umfang von 981 Stellen im Schuldienst befristet beschäftigt.

Unsere Themen

Soll ein Bürgerbegehren auf Amtsebene zugelassen werden

Basisdemokratie schützt uns vor willkürlichen Entscheidungen einzelner Amtspersonen!…

Schulweg

Stellungnahme zum Schulweg von Grundschulkindern.

Bei der Festlegung eines Schulstandortes für Grundschulkinder sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:

1. Die Situation des Schulkindes…

Förderung Schulsanierung

Mit sehr viel Aufsehen wurde ein neues Programm zur Sanierung unserer Schulen auf den Weg gebracht. Auch viele Dörfer freuten sich darauf ihre Grundschule jetzt mit bis zu 90 % Förderung einmal auf den neuesten Stand der Anforderungen bringen zu können..

Slide Background
01. Slide Background
Every slide includes a background, which can be a picture or solid color.
Step 1

To change the background click on the label bar and in the layer window select the style tab.

Step 2

Choose a source from the background top tab then upload an image or pick a background color.

Build & Design
02. Build & Design
Build any layout with layers and customize your designs limitlessly.
Step 1

To add a layer, click the green plus button in the left sidebar and select the type of layer.

Step 2

Select any layer and you can edit its content and style properties in the layer window.

Dieses Angebot betrifft die Skundarstufe I, also ab Klasse 5. Sie ist aber sehr interessant und daher hier zur Information mit aufgenommen worden.

Das „Mobile Futurium“ kommt an Ihre Schule!

Schleswig-Holstein: Juni 25, KW 23 – Juli 25, KW 30

Derzeit suchen wir interessierte Schulen aus den Regionen.

Das Mobile Futurium, das ein mini FabLab (u.a. 3D-Drucker, Lasercutter) sowie ein Workshop-Programm beinhaltet, fährt direkt an die Schulen und steht diesen standardmäßig eine Woche zur Verfügung. Während dieser Woche werden die Schulklassen in Workshops durch ein sechsköpfiges Mentor*innen-Team betreut. Außerhalb der Workshop-Woche erhalten Lehrkräfte die Möglichkeit an einer digitalen Fortbildung teilzunehmen, um zu lernen, wie Zukünftebildung in ihrer Schule verankert werden kann.

Darüber hinaus bieten wir mittwochs um 16 Uhr eine Projektvorstellung an, bei der interessierte Schulen oder Multiplikator*innen direkt an uns Fragen stellen können. Die Veranstaltung findet digital auf Zoom statt. Eine Anmeldung erfolgt über unsere Webseite unter https://futurium.de/de/veranstaltung/das-mobile-futurium-on-tour-jetzt-mehr-erfahren/online-infoveranstaltung-das-mobile-futurium-on-tour-jetzt-mehr-erfahren-7.

Unsere Welt verändert sich stetig und mit immer größerer Geschwindigkeit. Innovationen, die vor zehn Jahren noch undenkbar schienen, sind heute Wirklichkeit. Mit den Veränderungen verknüpft sind große Herausforderungen wie die Globalisierung, die Digitalisierung, die Klimakrise und nicht zuletzt die fortschreitende gesellschaftliche Polarisierung.

Das Mobile Futurium gibt Schüler*innen und Lehrkräften direkt an ihrer Schule die Möglichkeit auszuprobieren, wie sich mit Hilfe von Wissenschaft, Forschung, Technologie und dem Anwenden von Zukunftsmethoden Lösungen für lokale und globale Herausforderungen entwickeln lassen. Schüler*innen laden wir ein, spielerisch die Zukunft zu erkunden. Wir motivieren sie dazu, Zukunft als Chance zu begreifen, die sie bewusst und selbstbestimmt mitgestalten können. Lehrkräfte erhalten das methodische Know-how, um Zukünftebildung in ihren Unterricht zu bringen und langfristig zu verankern.

Kern des Angebotes des Mobilen Futuriums ist die Durchführung von Workshops für Schüler*innen der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) sowie die Weiterbildung von Lehrkräften und Schulleitungen. Die Workshops dauern 2, 4 und 6 Unterrichtsstunden. Der Wochenplan wird mit den Schulen individuell abgestimmt.

Insgesamt ist ein Team aus sechs Mentor*innen vor Ort, sodass je ein Zweierteam einen Workshop mit einer Klasse durchführt. Die Workshops finden in den Räumlichkeiten der Schule statt. Ziel ist es, alle Schulklassen der Klassenstufe 5-10 (bis zu 600 Schüler*innen insgesamt) zu involvieren.

Themenschwerpunkte der Workshops sind Demokratie, Mobilität, Energie, Arbeit, Gesundheit und Ernährung. Weitere Informationen zu den aktuellen Angeboten des Futuriums sind hier zu finden: https://futurium.de/de/workshops.

Das Futurium – Zukunftsausstellung, Zukunftslabor und Zukunftsforum – widmet sich seit 2019 in Berlin der zentralen Frage „Wie wollen wir leben?“. Es zeigt die Herausforderungen, Chancen und Risiken ebenso wie die Bausteine, mit denen Zukunft gestaltet werden kann. Seit Eröffnung haben bereits über 1,6 Millionen Menschen das Haus am Alexanderufer besucht und weitere Millionen die digitalen Angebote genutzt.

Das Projekt „Mobiles Futurium“ wird durch das BMBF-Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ gefördert. Das Mobile Futurium wird vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) Karlsruhe wissenschaftlich begleitet. Referentin Isabel Jäger und Koordinatorin Dora Tapolcai sind für die Koordination des Projektes zuständig.

Das gesamte Angebot ist kostenfrei.

 

Schulleiterwahlausschuss abschaffen?
Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Stärkung der Demokratie obenan stehen muss, wirkt der Plan des Bildungsministeriums wie aus der Zeit gefallen. Es besteht die Absicht den Schulleiterwahlausschusses (§§ 37,38 Schulgesetz) abzuschaffen.
Wir sind der Meinung, dass alle an Schule Beteiligten wie bisher das Recht haben sollten, bei der Entscheidung über die Schulleitung mitzubestimmen. Die Mitbestimmungsrechte von Lehrkräften, Eltern und Schulträgern dürfen vom Bildungsministerium nicht einfach ignoriert werden. Sie sollen in Zukunft mit der Schulleitung zusammenarbeiten und kennen die Anforderungen ihres Schulstandorts. Geht es nach der Absicht des Bildungsministeriums soll an die Stelle des Schulleiterwahlausschusses ein reines Anhörungsgremium treten. Viel zu melden hat dieses Gremium dann nicht. Statt wie der Schulleiterwahlausschuss mitzuentscheiden, wer in Zukunft als Schulleiterin die Geschicke einer Schule leitet, wird es nur noch angehört. Konsequenz: weniger Einfluss aller an Schule Beteiligten – mehr Macht für das Bildungsministerium. Dem Bildungsministerium fiele es dann wesentlich leichter, eine Schulleiterin einzusetzen. Bisher schlug der Schulleiterwahlausschuss die gewählte Person dem Bildungsministerium zur Ernennung vor. Die letztliche Entscheidung liegt allerdings auch jetzt schon beim Bildungsministerium. Außerdem stellt sich die Frage, warum das Bildungsministerium bei der Besetzung einer Schulleitung in Zukunft nicht mehr wie bisher bis zu vier geeignete Personen vorschlagen will. Natürlich wissen wir, dass das Bildungsministerium zurzeit an vielen Standorten froh ist, wenn sich überhaupt jemand bewirbt. Wir sehen es daher als viel dringender an, dass daran gearbeitet wird.

Bisher gilt: Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe an Grundschulen einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Kindern der ersten bis vierten Jahrgangsstufen der Rechtsanspruch zusteht. Möglicherweise wird dieser Rechtsanspruch durch die neue Bundesregierung um 2 Jahre nach hinten verschoben.

Für Schleswig-Holstein wurde bisher vereinbart, dass die Schulträger einen Baukostenzuschuss für den Schulausbau in Höhe von 119 Millionen Euro bekommen sollen. Das Land erhöht diesen Betrag auf 167 Millionen Euro und will somit insgesamt 85 % der Baukosten finanzieren. Mit den verbleibenden 15 % des Schulträgers ständen dann ca. 196 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind bei 110.500 Grundschülern ca. 1800 Euro pro Schüler. Bei den heutigen Baukosten entspricht das einen halben qm pro Kind. Es gibt keine Vorgaben oder Empfehlungen für die Ganztagsschule, nur für die Kita, aus der das einzuschulende Kind gerade kommt: Im Schnitt stehen einem Kita-Kind 3 qm zur Verfügung; eine für das Bundesfamilienministerium 2015 angefertigte Expertise empfiehlt eine Raumgröße von 6 qm.

Es soll ein multifunktionales Raumkonzept die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen mit einem Bereich

  • in dem sich die Kinder zurückziehen und zum Beispiel ungestört lesen können.
  • in dem sich die Kinder austoben können
  • in dem die Kinder mit qualifizierter Begleitung lernen und Hausaufgaben machen können.
  • für die Mensa
  • für das Personal und für qualifizierte individuelle Unterstützung
  • in denen die verschiedenen AGs stattfinden können.
  • wo diverses Material gelagert werden muss.

 Da das Land offengelassen hat, wie groß ein Raumbedarf ist, ist auch offen, wieviel Förderung eine Schule höchstens beantragen kann. So hat eine Reinbeker Schule ohne Widerspruch einen Finanzbedarf für Baukosten in Höhe von 30.000.000 Euro auf einer Veranstaltung von Frau Prien vorgestellt.

Zurzeit ist nicht abzusehen, wann der Ausbau der Ganztagsschulen abgeschlossen ist, zumal die Förderung vieler Schulen noch unklar ist. Sicher ist nur, dass die meisten Schulträger, die beim Windhundverfahren nicht zum Zuge kommen, auch nicht bauen können. Zudem ist die Ausbildung von Personal und deren Finanzierung weiterhin nicht abschließend geregelt. Es wird verschiedenen Organisationen die Werbung und Einstellung von Personal überlassen, die für die Qualifikation dieser Kräfte nach wie vor keine ausreichenden Vorgaben haben und die originär nicht viel mit Schule und Pädagogik zu tun haben. Wichtig ist es, die Schulen so schnell wie möglich zu befähigen, die Ganztagsschule zu betreiben. Sobald es möglich ist, werden die Kinder die Ganztagsschule besuchen können, unabhängig davon, wann der Rechtsanspruch wirksam wird.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Nach oben scrollen